Ehrenrat

Ehrenrat

 

Sie sind auf der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für zwei Jahre zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Der Ehrenrat hat die Aufgabe, in seiner Eigenschaft als Schlichtungsausschuss alle Streitfälle unter den Mitgliedern zu schlichten, sobald dieser vom Vorstand oder einem Mitglied des Vereines angerufen wird. Die Beschlussfähigkeit des Ehrenrats ist gegeben, wenn mindestens 3 seiner 5 gewählten Mitglieder anwesend sind.

 

Mitglieder des Ehrenrates dürfen kein weiteres Amt im Verein begleiten um die Unabhängigkeit zu wahren.

 

Der Ehrenrat des Vereines besteht aus:

 

  1. dem Vorsitzenden
  2. zwei Beisitzern
  3. zwei Ersatzbeisitzern

 

 

Unser Ehrenrat

 

 

 

 

[Ehrenrat 2010]