Schonzeiten und Schonmaße

 

 

Mindestmaße

Beim Angeln sind in unseren Gewässern (DAV Sachsen Anhalt) die nachstehenden Mindestmaße (gemessen vom Kopf bis zum letzten
Schwanzflossenstrahl) einzuhalten:


Fischart Mindestmaße in cm

Aal (Anguilla anguilla)

50

Äsche           30
Aland  

Bachforelle (Salmo trutta fario)

25

Bachsaibling          
Barbe           45

Hecht (Esox lucius)

50

Karpfen (Cyprinus carpio)

35

Quappe (Lota lota)

30

Rapfen (Apius aspius)

40

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)

25

Schleie (Tinca tinca)

25

Wels (Silurus glanis)

 

Zander (Stizostedion lucioperca)

50



Schonzeiten

Es ist verboten, Fischen nachstehender Arten während folgender Zeiten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten.

Darunter fällt auch das Verwendungsverbot bestimmter Fanggeräte.

 

 

Fischart

von

bis

Bachforelle

15.09.

31.03.

Hecht

15.02.

30.04.

Regenbogenforelle

(nur in Salmonidengewässern)

15.09.

31.03.

Zander

15.02.

31.05.

 

 

 

 

 

 

 


Fische, die trotz Fangverbotes oder während der Schonzeit gefangen werden, und untermaßige Fische sind unverzüglich schonend in das Gewässer zurückzusetzen.

Verwendungsverbot von - bis

Spinn- und Raubfischangel

15.02. - 30.04.

Köderfischsenke

15.02. - 30.04.

 

 

Fangbegrenzungen:

Beim Angeln in den gepachteten Angelgewässern dürfen je Angeltag insgesamt 3 maßige Fische nachstehender Arten gefangen und behalten werden:
Hecht, Karpfen, Quappe, Regenbogenforelle, Schleie, Zander, jedoch höchstens 1 Bachforelle

 
 
 

 

Anfüttern ist generell nicht erlaubt!